Im Pflanzenschutz-Spezial Nr. 28 vom 15.11.2022 hatten wir auf die befristete Notfallzulassung (nach Artikel 53) für Apron XL in verschiedenen Gemüsekulturen hingewiesen. Bei dieser Notfallzulassung wurden vom BVL mit dem Änderungsbescheid vom 24.11.2022 kürzlich die max. Aufwandmengen und benötigten Mittelmengen zur Saatgutbeizung von Radieschen, Spinat und Möhren aktualisiert.
Die Notfallzulassung wurde zur innergemeinschaftlichen Verbringung von gebeiztem Saatgut aus den Niederlanden nach Deutschland in der Zeit vom 8. November 2022 bis zum 7. März 2023 ausgesprochen. Die zugelassene Menge wird auf die geänderten Werte von 872 Litern, ausreichend für eine Fläche von ca. 16.617 ha, begrenzt. Die geänderten Mengen für die einzelnen Kulturen sind in der nachfolgenden Tabelle durch Fettdruck kenntlich gemacht.
F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (zum Beispiel Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen und Auflagen: NH677, NH679, NH681, NH682, NH684, SE1201, SF6161-1, SF618-1, SS1201-1, SS2204, ST1271, EB001-2, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166
Sonstige Hinweise: NB663 (B3).