Wochenblatt-Leserin Ulrike B. in M. fragt: Im Wochenblatt wird regelmäßig über die Entwicklung der Wisentherde berichtet. Dabei sind die Schäden im Bauernwald immer wieder Thema. Gibt es in dem gesamten von den Wisenten frequentierten Gebiet auch Wald, der Städten, Gemeinden, den Kreisen, dem Land NRW oder der Bundesrepublik gehört? Wer vertritt die Rechte der Steuerzahler im anstehenden Insolvenzverfahren?
Miriam Beutner, MLV NRW, antwortet: Das Zugverhalten der Wisente in der Freisetzungsphase ist bekanntermaßen weit über die ursprünglich angenommenen Streifregionen im Siegen-Wittgensteiner Land hinausgegangen. Schälschäden entstanden dabei auf Flächen aller Waldbesitzarten, insbesondere aber auf Privat- und Staatswaldflächen im Oberen Sauerland.
Die Betroffenheit von Bundeswaldflächen ist uns nicht bekannt. Sie sind aufgrund ihrer vornehmlich militärischen Zweckbindung in der Regel mit Zaunanlagen gesperrt und deshalb auch für Tiere nicht zugänglich.
Insolvenzverfahren berücksichtigt Steuerzahlerrechte
Das anhängige Insolvenzverfahren ist ein geordnetes Verfahren betreffend den bisherigen Trägerverein, der den Insolvenzantrag gestellt hat. Durch die bestellte Insolvenzverwalterin wird die Abwicklung des Insolvenzverfahrens, einschließlich der Geltendmachung bestehender Forderungen, gewährleistet. Ein entsprechender Termin ist für Anfang dieses Jahres anberaumt.
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(Folge 3-2024)