Eigenjagdbezirk: Pachtvertrag einsehen?

Leserfrage: Ich habe zwei Waldparzellen gekauft, die in Eigenjagd­bezirken liegen. Die Pachtverträge kenne ich nicht. Darf ich Einblick in den Jagdpachtvertrag nehmen?

Wochenblatt-Leser Lothar K. fragt: Ich habe zwei Waldparzellen gekauft, die in Eigenjagd­bezirken liegen. Die Pachtverträge kenne ich nicht. Darf ich Einblick in den Jagdpachtvertrag nehmen und habe ich Einfluss auf den Pachtzins?

Jürgen Reh, Rechtsanwalt, VJE, antwortet: Hintergrund: Damit die Jagd in arrondierten und gut zu bejagenden Jagdbezirken erfolgen kann, müssen häufig Flächen von Grundstückseigentümern an Eigenjagdbezirke angegliedert werden. In NRW erfolgen diese Abrundungen durch behördliche Verfügungen, die man Abrundungs- bzw. An­gliederungsbescheid nennt. Häufig muss auch an den Jagdgrenzen abgerundet werden, um die Reviergrenzen nach den jagdlichen Erfordernissen herzustellen.

Pachtzins: Für die angegliederten Flächen steht...