Wie handhabt die Berufsgenossenschaft Regresszahlungen?

Leserfrage: Angeblich ist es der Berufsgenossenschaft (BG) rechtlich verboten, die Regresszahlungen den einzelnen Risikogruppen zuzuschreiben. Warum?

Wochenblatt-Leserin Ruth E. fragt: Angeblich ist es der Berufsgenossenschaft (BG) rechtlich verboten, die Regresszahlungen den einzelnen Risikogruppen zuzuschreiben. Warum? Wie hoch waren die Regresszahlungen im Pferdebereich in den vergangenen fünf Jahren? Wie hoch waren die Aufwendungen der BG in diesem Bereich?

Marc Wiens, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), antwortet: Wer verbietet rechtlich der BG, die Regresszahlungen den einzelnen Risikogruppen zuzuschreiben? Nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der...