Weitergabe nicht gestattet

Leserfrage: Wie kann ich verhindern, dass ein Brief von mir weitergegeben wird?

Wochenblatt-Leserin Linn D. in R. fragt: Wenn ich den Satz „Weitergabe, Vervielfältigung nicht gestattet“ über die Adresse auf meinen Brief schreibe, darf der Brief dann weitergegeben werden? Wenn nicht, wie gehe ich vor, wenn er doch weitergegeben wird?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, nimmt Stellung: Das Briefgeheimnis ist ein hohes Gut. Bereits das Grundgesetz schützt in Artikel 10 dieses Recht, indem es heißt: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“

Das Briefgeheimnis wird konkretisiert durch § 202 Strafgesetzbuch. Danach wird mit Freiheits- oder mit Geldstrafe bestraft, wer einen verschlossenen Brief, der nicht zu seiner Kenntnis bestimmt ist, öffnet. Ferner sind durch § 3 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) die Vertraulichkeit der Kommunikation und das Fernmeldegeheimnis geschützt. Urheberrechtlich geschützt ist auch das...