Wochenblatt-Leser Jonas R. fragt: Ich habe im Januar eine Hecke auf den Stock gesetzt und am Feldrand aufgepackt, um sie für Hackschnitzel zu häckseln. Da es witterungsbedingt noch nicht möglich war, plane ich jetzt, Mitte März, das Material zu häckseln. Jetzt wurde ich von einem Stadtmitarbeiter angesprochen: Er hat Bedenken, dass Vögel darin brüten würden. Gibt es Fristen, die ich einhalten muss, bis wann das Holz gehäckselt werden muss?
Felix Höltmann, Pressesprecher Kreis Warendorf, antwortet: Es gibt keine gesetzlichen Fristen, bis wann Schnittgut gehäckselt werden muss. Trotzdem sollte es bereits aus Artenschutzgründen möglichst vor Beginn der Brutzeit beseitigt werden.
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis einschließlich zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Hintergrund dieser Regelung ist der Artenschutz.
Schnittgut nicht im Frühjahr und Sommer beseitigen
In der Tat ist es so, dass Vögel, die in den zurückgeschnittenen Hölzern gebrütet hätten, oft auf die Schnittguthaufen ausweichen und dort nisten. Zudem nutzen auch viele Insekten, Igel und andere Kleintiere diese Haufen gerne als Unterschlupf. Wird das Schnittgut in der Brutzeit gehäckselt, besteht also immer eine gewisse Gefahr, dass versehentlich Insekten oder Tiere getötet oder verletzt werden. Aus diesem Grund sollte es also auch ohne gesetzliche Pflicht vermieden werden, Schnittgut im Frühling und Sommer zu beseitigen.
Sollten Sie allerdings sogar sicher wissen, dass sich in dem Schnitthaufen eine Fortpflanzungsstätte oder Ruhestätte von wild lebenden Tieren befindet, so dürfen Sie diese auch rein rechtlich gesehen nicht zerstören. Ansonsten kann ein Bußgeld drohen.
Überprüfen Sie daher bitte immer sorgfältig, dass das Schnittgut, das Sie häckseln wollen, nicht als Fortpflanzungsstätte dient und keine Tiere zu Schaden kommen.
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(Folge 12-2024)