Flurbereinigung: Fläche nicht annehmen?

Leserfrage: Bei uns läuft bis zum Frühjahr ein Flurbereinigungsverfahren. Dabei soll ich eine Fläche erhalten, die jetzt überplant wurde. Es erfolgte eine Unterschutzstellung der Natur. Kann ich noch etwas ändern?

Wochenblatt-Leser Andreas E. fragt: Bei uns läuft bis zum Frühjahr ein Flurbereinigungsverfahren. Dabei soll ich eine Fläche erhalten, die jetzt überplant wurde. Es erfolgte eine Unterschutzstellung der Natur. Unter diesen Voraussetzungen möchte ich diese Fläche doch nicht nehmen. Kann ich noch etwas ändern?

Thomas Hemmelgarn, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: In einem Flurbereinigungsverfahren ist jeder Teilnehmer der Flurbereinigung für seine Grundstücke, unter Berücksichtigung etwaig vorgenommener Abzüge, mit Land von gleichem Wert abzufinden. Wie die Wertermittlung zu ­erfolgen hat, ist im...