Zusätzliche Leitung dulden

Leserfrage: Müssen wir die zusätzliche Leitung für den Telefon-Breitbandanschluss des Nachbarn hinnehmen?

Wochenblatt-Leser Frederik K. in T. fragt: Unser Nachbar bekommt einen Breitband­anschluss. Wir sollen zustimmen, dass die Zuleitung über unsere Fläche verlegt wird. Der Nachbar hat ein vertrag­liches Wege- und Leitungsrecht für Telefon, Strom und Wasser eingetragen. Da Telefon und Breitband von verschiedenen Anbietern gestellt werden, wäre der Telefonanschluss gegeben. Müssen wir das zusätzliche Leitungsrecht dulden?

Thomas Hemmelgarn, Rechtsanwalt, WLV, gibt eine Stellungnahme: Für den von Ihnen geschilderten Sachverhalt sind die Regelungen des § 134 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einschlägig. Danach kann der Eigentümer eines Grundstückes die Errichtung, den Betrieb...