Wildschutzzaun: Welcher Grenzabstand?

Leserfrage: Mein Wald muss neu aufgeforstet werden. Zum Schutz vor Wildverbiss habe ich einen Zaun errichten lassen. Der Lohnunternehmer hat einen Grenzabstand von 40 cm eingehalten. Muss das sein?

Wochenblatt-Leserin Elke T. fragt: Mein Wald muss kalamitätsbedingt neu aufgeforstet werden. Zum Schutz vor Wildverbiss habe ich einen Zaun errichten lassen – er grenzt an ein Nachbargrundstück. Der Lohnunternehmer hat einen Grenzabstand von 40 cm eingehalten. Ich war immer der Ansicht, dass für gleichbewirtschaftete Flächen kein Abstand eingehalten werden muss. Liege ich damit richtig?

Heinrich Barkmeyer, Wald und...