Pferdepaddock neben der Terrasse

Leserfrage: Muss mein Nachbar mit seinem Pferdeauslauf einen Abstand zu meinem Grundstück einhalten?

Wochenblatt-Leser Lukas O. in S. fragt: Mein Nachbar ist Landwirt und hat vor einigen Monaten einen Pferdepaddock genau an die Grundstücksgrenze gesetzt. Der Abstand vom Paddock bis zu meiner Hauswand und meiner Terrasse beträgt nur 3 m (auf meiner Grundstücksseite). Gegen den Geruch habe ich nichts, schließlich wohnen wir im Außenbereich. Aber wenn die Pferde sich erschrecken oder galoppieren, spritzen Sand, Schlamm und Kot gegen meine Hauswand und auf meine Terrasse. Ob es eine Baugenehmigung für den Paddock gibt, weiß ich nicht.

Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, gibt eine Stellungnahme ab: Ihre Anfrage zum Abstand eines Paddocks im Außenbereich ist nicht so leicht einzuordnen, wie man es glauben könnte. Das liegt an der unterschiedlichen Aus­gestaltung und Nutzung der Paddocks.

Demnach kommt es zunächst da­rauf an, ob es sich um eine baugenehmigungspflichtige Ausführung handelt, weil es bauliche Anlagen sind, die mit dem Erdboden verbunden und aus Bauprodukten hergestellt wurden. Danach ist ­eine errichtete Pferdekoppel eine bauliche Anlage, wenn sie zum Zweck der Pferdehaltung eingefriedet ist und nach Entfernen der Graskrume eine Kalkbeimischung mit...