Nachbar plant Freiflächen-PV-Anlage – welche Rechte haben wir?

Leserfrage: Was kann ich gegen die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage meines Nachbarn machen?

Wochenblatt-Leserin Jennifer M. in K. fragt: Der Grundstücksnachbar plant eine Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlage. Wir wohnen direkt an der Ackergrenze. Wie werden wir über die planungsrechtlichen Schritte informiert? Wie wird sichergestellt, dass die Anlage uns nicht beeinträchtigt, Stichwort „Blenden“? Besteht die Gefahr von Wasserabfluss, sodass wir einen vermehrten Zufluss zu unserem Grundstück haben? Muss es einen Bebauungsplan geben?

Thomas Hemmelgarn, Rechtsanwalt, WLV, informiert: Zum Planungsrecht gilt: PV-Freiflächenanlagen bedürfen stets einer baurechtlichen Genehmigung und unter­liegen grundsätzlich auch den ­Regeln der Bauleitplanung. Bei PV-Freiflächenanlagen handelt es sich nämlich, von Ausnahmen abgesehen, um nicht privilegierte Außenbereichsvorhaben, sodass zunächst eine Anpassung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und anschließend die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes durch die jeweils zuständige Kommune...