Grundstücke im Innenbereich abstützen?

Leserfrage: Müssen meine zukünftigen Nachbarn mit ihren Stützmauern einen Abstand zu meinem Grundstück einhalten?

Wochenblatt-Leserin Brigitte K. in A. fragt: Neben meinem Acker im Innenbereich entsteht ein Neubaugebiet. Die dafür gebaute Straße ist 1 m höher als mein Acker. Auch die Grundstücke werden höher als mein Acker liegen. Müssen die zukünftigen Hauseigentümer eine Stützmauer zu meinem Acker hin errichten und wenn ja, muss ein Grenzabstand eingehalten werden? 

Heinrich Barkmeyer,Wald und Holz NRW, nimmt Stellung: Eine Verpflichtung zur Errichtung einer Stützmauer besteht seitens der zukünftigen Hauseigentümer nicht. Das Nachbarrechtsgesetz NRW sieht vor, dass derjenige, der...