Entschädigung für Stromleitung angemessen?

Leserfrage: Was kann ich für dieStromleitung durch meinem Acker von einem Energie-Produzenten verlangen?

Wochenblatt-Leser Josef G. in C. fragt: Der Betreiber einer PV-Freiflächen- und Windenergieanlage möchte Stromkabel und Telekommunikationsleitungen an unserer Ackerfläche entlang verlegen. Die Kabeltrasse wird etwa 40 cm breit sein und 1 m tief verlegt werden. Sie verläuft dann direkt an der Grundstücksgrenze. Mir wurde ein Nutzungs- und Gestattungsvertrag vorgelegt. Als Entschädigung würden einmalig 10 €/lfd m Leitungsweg gezahlt, Nutzungsdauer etwa 30 bis 40 Jahre. Ist dieser Betrag angemessen?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, nimmt Stellung: Die Gestaltung der Entschädigung für die Duldung von Stromleitungen unterliegt freiem Verhandeln. Bislang gibt es keine gesetzliche Verpflichtung Ihrerseits, solche Erschließungskabel zu dulden.

Das soll sich aber ändern. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes möchte die Bundesregierung den...