Mieteinnahmen: Von LAK befreien lassen?

Leserfrage: Ist eine Befreiung von Beiträgen zur landwirtschaftlichen Krankenkasse aufgrund von Mieteinnahmen möglich?

Wochenblatt-Leser Thorsten L. in W. fragt: Bisher zahlte ich für meine Ehefrau Beiträge in die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK). Ab Dezember nimmt sie Mieteinnahmen von 650 € pro Monat ein. Eine PV-Anlage mit 20 kWp ist auch geplant. Müssen die Alterskassenbeiträge dann weitergezahlt werden? Bleibt meine Frau familienversichert in meiner Krankenkasse, über die ich hauptberuflich versichert bin?

Jörg Uennigmann, WLV, nimmt Stellung: Zur Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK): Eine Befreiung von der LAK kommt in Betracht, wenn regelmäßig außerlandwirtschaftliches Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, vergleichbares Einkommen oder Erwerbsersatzeinkommen...