Entlastungsbetrag auch für Gartenarbeit?

Leserfrage: Werden Kosten der Gartenpflege auch von der Pflegekasse getragen?

Wochenblatt-Leserin Luise D. in S. fragt: Mein Vater betreut meine Mutter (Pflegegrad 5). Dabei unterstützt ihn ein ambulanter Pflegedienst. Da mein Vater die Gartenarbeit nicht mehr schafft, haben wir eine Gartenhilfe. Der Dienstleister reichte die Rechnung bei der Landwirtschaftlichen Pflegekasse ein und bekam eine Ablehnung.

Rebecca Kopf, Redaktion, nimmt Stellung: Alle pflegebedürftigen Personen mit mindestens Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € pro Monat gemäß § 45b SGB XI, teilt die Landwirtschaftliche Pflegekasse (LPK) mit. Dieser Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen der Entlastung der pflegenden Angehörigen einzusetzen.

Unterstützung im Alltag

Darunter fallen unter anderem Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI. Hierzu zählen auch Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen.Für die Zulassung dieser Angebote sind laut LPK die Bundesländer zuständig. Dafür hat jedes Bundesland eigene...