Betrieb verpachtet: Beitragspflicht zur LKK?

Leserfrage: Kann ich noch familienversichert sein, wenn ich landwirtschaftliche Einkünfte aus Pachteinnahmen habe?

Wochenblatt-Leserin Ina W. in H. ist nach den Erziehungszeiten der Kinder als Haus­frau und Mutter zu Hause geblieben und seitdem fami­lienkrankenversichert. Nun hat sie den elterlichen Hof geerbt. Alle Ackerflächen sind verpachtet, sodass sie Ein­künfte aus der Landwirtschaft hat. Muss sie aufgrund der Einkünfte aus der Landverpachtung in die LKK wechseln und auch Pflichtbeiträge in die LAK einzahlen? Wäre es güns­tig, wenn sie ein Arbeitsverhältnis aufnehmen würde?

Jörg Uennigmann, WLV, nimmt Stellung: Die Pflichtversicherungen in der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) und der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) setzen jeweils voraus, dass Sie ein Unternehmen oberhalb der Mindestgröße (bei...