Altenheim: Fordert das Sozialamt Geld zurück?

Leserfrage: Wenn meine Frau und ich ins Altenheim müssen und unser Vermögen nicht für die Zuzahlung reicht, was müssen wir dem Sozialamt offenlegen? Wir haben unsere Kinder finanziell unterstützt.

Wochenblatt-Leser Hermann M. fragt: Wenn meine Frau und ich ins Altenheim müssen und unser Vermögen nicht für die Zuzahlung reicht, was müssen wir dem Sozialamt offenlegen? Wir haben unsere Kinder finanziell unterstützt. Außerdem überweisen wir unseren Enkeln jedes Jahr Geld in eine Lebensversicherung. Müssen wir das Geld zurückfordern bzw. fordert das Sozialamt das Geld zurück?

Jörg Uennigmann, WLV, antwortet: Im Falle der Pflege im Altenheim kommen auf die Betroffenen auch nach den Leistungen der Pflegekasse meist noch erhebliche Kosten zu. Als durchschnittlicher Zuzahlungsbeitrag werden in NRW 2.700 bis 2.800 € genannt. In NRW kann bei vollstationärer Pflege die (gegebenenfalls anteilige) Übernahme der Investitionskosten als Pflegewohngeld beantragt werden. Es wird in Abhängigkeit der...