Nach Hofabgabe familienversichert?

Ich, 56, möchte meinen Hof an meinen berufstätigen Sohn (30-Stunden-Woche) übergeben. Als Barleistung soll er 1.000 €/Monat an meine Frau und mich zahlen. Kann ich danach beitragsfrei bei meiner berufstätigen Frau in die Krankenversicherung? Muss mein Sohn Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenkasse zahlen?

Wir gehen davon aus, dass die angedachten Altenteilsleistungen einkommensteuerlich als „Sonstige Einkünfte“ zu bewerten sind. Nach Übergabe Ihres Hofes werden Sie nicht in der Krankenversicherung Ihrer Ehefrau familienversichert. Voraussetzung ist, dass Sie als Ehegatte kein Gesamt­einkommen von monatlich mehr als 405 € erzielen. Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz. Dazu gehören auch „Sonstige Einkünfte“. Sie würden folglich die für die Familienversicherung relevante Einkommensgrenze überschreiten und müssten sich deshalb freiwillig versichern.

Ihr Sohn ist zurzeit aufgrund...