Dürfen Waldgenossen Wirtschaftsplan einsehen?

Ich bin im Vorstand einer Waldgenossenschaft. Wir haben die übliche Satzung im Sinne des Gemeinschaftswaldgesetzes. Jetzt möchten zwei Mitglieder Arbeiten in unseren Wäldern ausführen und deshalb den Wirtschaftsplan einsehen. Sind wir verpflichtet, den Plan in schriftlicher Form auszuhändigen?

Da sich Ihre Waldgenossenschaft eine nach dem Gemeinschaftswaldgesetz übliche Satzung gegeben hat, wird diese auch einen Passus über die Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan enthalten. Dieser Beschluss gehört regelmäßig zu den Aufgaben der Genossenschaftsversammlung, die über die Grundsätze der langfristigen Wirtschaftsführung und jährlichen...