Jagdhundeausbildung in Schliefenanlage

Duftspur statt Fuchs?

Strafverfahren wegen einer Schliefenanlage in Lemgo-Voßheide vertagt. Der Teckelclub Lippe soll einen Versuch starten, ob sich durch Duftmaterial der Einsatz von Füchsen bei der Ausbildung von Bauhunden ersetzen lässt.

Das Strafverfahren gegen einen 63-jährigen Kalletaler im Zusammenhang mit dem Betrieb einer „Schliefenanlage“ in Lemgo-Voßheide am Amtsgericht Lemgo, Kreis Lippe, ist auf Vorschlag des Richters vertagt worden.

Dem Kalletaler wird vorgeworfen, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. In seiner Eigenschaft als 1. Vorsitzende der Gruppe Lippe e.V. des Deutschen Teckel Klubs soll er in der Schliefenanlage regelmäßig, unter anderem am 23. November 2018, nicht gezähmte und menschenscheue Fuchsfähen eingesetzt haben. Diese hätten durch den Einsatz in der Schliefen­anlage länger anhaltende und sich wiederholende Leiden erlitten, was einen Verstoß gegen § 17 Nr. 2b des Tierschutzgesetzes darstellt.

Bei einer Schliefenanlage handelt es sich um ein künstlich angelegtes Röhrensystem ähnlich eines Fuchsbaues, das zur Ausbildung von Jagdhunden wie Dackeln oder Terriern dient. In der Anlage wird an lebenden Füchsen trainiert, wobei eine Absperrung den direkten Kontakt zwischen Hund und Fuchs verhindert.

Ist ein Politikum

„Ich nehme wahr, dass bei diesem Verfahren politische Meinungen aufeinandertreffen. Hier wird ein Politikum gefahren“, so die Vorbemerkung von Richter Dr. Florian Hobbeling bei der Verhandlung am 22. Dezember am Amtsgericht Lemgo. Tierschützern ist die Schliefenanlage in Lemgo-Voßheide seit Jahren ein Dorn im Auge. Mit Unterschriftaktionen forderten sie Lippes Landrat Dr. Axel Lehmann in der Vergangenheit auf, die Schliefenanlage komplett zu schließen, um so einen Präzedenzfall für ganz Deutschland zu schaffen. „Doch darum geht es hier nicht. Hier geht es nur um die Frage schuldig oder nicht schuldig“, betonte Hobbeling. Auch innerhalb des Jagdrechts gebe es Grenzen, die man einhalten müsse.
Doch im Verlauf der Verhandlung gab der Angeklagte an, am 23. November 2018 gar nicht vor Ort gewesen zu sein.

Versuchsprojekt starten

„Gibt es Alternativen zum lebenden Fuchs? Ich setze das Verfahren sofort aus, wenn Sie sagen, dass Sie sich bemühen, Alternativen zu verwenden“, so Hobbeling in Richtung des Angeklagten. Als Sachverständigen zu dieser Thematik hatte das Gericht Prof. Dr. Hansjoachim Hackbarth, Fachtierarzt für Tierschutz und Versuchstierkunde aus Hannover, eingeladen. „Ich halte das für aussichtsreich“, so der 73-Jährige. Hunde seien bereits für verschiedenste Aufgaben ausgebildet worden. „Wir haben schon Hunde auf Mehltau in Weinbergen trainiert“, nannte der Experte ein Beispiel.

Daher lautete der Vorschlag des Richters: Das Verfahren wird um sechs Monate vertagt. Die Teckelgruppe Lippe soll Gelegenheit erhalten zu prüfen, ob auf den Einsatz von Füchsen in der Schliefenanlage verzichtet werden kann, indem stattdessen Fuchsduftstoffe in der Anlage verwendet werden. Die Prüfung soll von einem Sachverständigen der Tierärztlichen Hochschule Hannover begleitet werden. Zugleich soll das Kreisveterinäramt das Verfahren beobachten.

Für den Fall, dass sich der Einsatz von Duftstoffen als gut geeignet erweist und die Teckelgruppe künftig auf den Einsatz lebender Füchse in der Anlage verzichtet, stellte der Richter eine Einstellung des Strafverfahrens in Aussicht. Seitens des Staatsanwalts Moritz Lange war bereits bei der aktuellen Verhandlung eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen angeregt worden. „Doch so weit bin ich nicht. Ich lasse Sie nicht von der Angel“, so Richter Hobbeling in Richtung des Angeklagten. Und er machte eins unmissverständlich deutlich: „Das Gericht wird sich finanziell nicht am Projekt beteiligen. Die Landeskasse wird dafür kein Geld ausgeben.“

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