Bis zum 1. August 2024 müssen alle Betriebe mit Mastschweinen ihre Haltungsform(en) bei der zuständigen Behörde anzeigen. So sieht es das seit August 2023 geltende Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vor. Das Problem: In vielen Regionen Deutschlands wird noch gerätselt, welche Behörde das ist. Das zeigte eine Abfrage am Rande der BRS-Fachtagung in Leipzig. In Niedersachsen könnte es das Landesamt LAVES sein, in Schleswig-Holstein soll gegebenenfalls eine Meldung ans Landwirtschaftsministerium erfolgen. Sicher ist das aber bislang nicht. Auch die Behörden in anderen Bundesländern halten sich bedeckt: Landwirte aus NRW, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern oder Baden-Württemberg tappen weiterhin im Dunkeln. „Wenn ich bis zum Stichtag keine Infos vorliegen habe, melde ich meine Haltungsform per Mail direkt ans Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin“, stellte ein Teilnehmer der Runde seine Lösung vor.
Kennzeichnung von Falltieren: Rund 70 Stunden Mehrarbeit pro Jahr?
Sorge bereitet den Schweinehaltern zudem der Referentenentwurf zum Tierschutzgesetz. Insbesondere die Pläne zur Kennzeichnung von Falltieren werden kritisch gesehen. BRS-Fachreferent Dr. Haiko Hofmann erwartet für einen Ferkelerzeuger mit 700 Sauen rund 70 Stunden Mehrarbeit pro Jahr, wenn alle Falltiere mit Ohrmarken gekennzeichnet werden müssen. „Ich kann verstehen, wenn sich das Bundeslandwirtschaftsministerium mehr Informationen über die tatsächlichen Tierabgänge in den Betrieben wünscht. Die ohnehin knappe Arbeitszeit fehlt dann aber für die Betreuung der lebenden Schweine“, gab Hofmann zu bedenken.
Schlachttiere höchstens neun Stunden transportieren?
Eine kritische Diskussion gab es zu den geplanten Verschärfungen der EU-Tiertransportverordnung. Derzeit liegt ein Diskussionspapier auf dem Tisch, das vorsieht, dass Schlachttiere künftig höchstens neun Stunden transportiert werden dürfen. Abzuziehen sind die Zeiten für das Auf- und Abladen. Die reine Fahrtzeit könnte dadurch auf maximal sieben Stunden sinken. Das dürfte unter anderem in den östlichen Bundesländern zum Problem werden, weil dort immer weniger Schlachtstandorte zu finden sind. Erschwerend kommt hinzu, dass parallel dazu schärfere Vorgaben hinsichtlich der Temperaturen beim Transport diskutiert werden. Bei mehr als 30 °C sollen nur noch Fahrten zwischen 21 Uhr abends und 10 Uhr morgens erlaubt sein. Das könnte dazu führen, dass sich lange Staus an den Schlachthöfen bilden, was den Tierschutz kaum verbessern dürfte.