Wisente "illegal" ausgesetzt?

Das Landgericht Arnsberg hat den Wisent-Trägerverein am 16. Oktober verurteilt, mit „geeigneten Maßnahmen“ dafür zu sorgen, dass die frei laufende Wisentherde nicht weiter die Grundstücke von Georg Feldmann-Schütte und Hubertus Dohle betritt.

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Trägerverein will angeblich Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm einlegen. Die Frist für die Berufung endet am 10. Dezember.

Bis 100 000 € Schaden?

Trotz des Urteiles streift die 17-köpfige Herde weiter in den Wäldern umher und verursacht Schäden an den Buchen der Waldbesitzer sowie im Staatsforst. Allein 2015 könnten sich die Schälschäden auf bis zu 100 000 € belaufen, haben die Gegner des Auswilderungsprojektes ermittelt.

Vor diesem Hintergrund wollen die Betroffenen den Druck erhöhen. Etwa acht bis zehn Waldbauern haben Anzeigen unter anderem gegen NRW-Umweltminister Remmel, Richard Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg sowie Vorstandsmitglieder des Trägervereins Wisent-Welt Wittgenstein beim Hochsauerlandkreis sowie den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein eingereicht.

Es geht um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundes- und Landesjagdgesetz. Zwar haben der Trägerverein, der Kreis Siegen-Wittgenstein und das Land NRW am 8. April 2013 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Aussetzung der Wisente geschlossen. Doch für die im April 2013 vollzogene Aussetzung der Tiere liegt bis heute keine nach § 31 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJG) notwendige Genehmigung der Unteren Jagdbehörden, also der drei Kreise, vor.

Wie reagieren die Kreise?

Eine solche Genehmigung werden die Kreise dem Trägerverein nach Überzeugung von Hans-Jürgen Thies, Rechtsanwalt der Waldbauern, auch nicht erteilen können, weil die Wisente besonders geschützte Waldbestände in Natura-2000-Gebieten vernichten und die öffentliche Sicherheit etwa im Straßenverkehr gefährden. „Die illegale Aussetzaktion stellt den schwerwiegendsten Eingriff in das biologische Gleichgewicht und die massivste Schädigung der Landeskultur durch Ansiedlung einer fremden Tierart seit Gründung des Landes NRW dar“, heißt es in der Anzeige.

Man darf gespannt sein, wie die drei Kreise reagieren. Denn die Anzeigen richten sich ja auch gegen ehemalige oder noch aktive Mitarbeiter der eigenen Verwaltungen wie Landrat Paul Breuer und Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann (beide nicht mehr im Dienst). Sollten die Kreise die Ordnungswidrigkeit nicht ahnden oder die Auswilderung nachträglich sogar genehmigen, wollen die Waldbauern weitere Schritte prüfen. Thies: „Dann müssen wir eventuell Feststellungsklagen vor dem Verwaltungsgericht einreichen.“

Laut Thies geht es den Waldbauern ums Prinzip und um rechtsstaatliches Handeln. „Wenn die Jagdbehörden glaubwürdig bleiben wollen, dürfen sie die Aussetzung dieser fremden Tierart auch nicht nachträglich genehmigen.“ As


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