Vor-Ort-Kontrollen ernst nehmen

Die Landwirtschaftskammer NRW muss als Landesbeauftragte die antragstellenden landwirtschaftlichen Betriebe in NRW kontrollieren, ob sie die förderrechtlichen Verpflichtungen der EU einhalten. Britta Stümper ist Mitarbeiterin in der EU-Zahlstelle der Kammer und verrät im Interview, warum Landwirte die Vor-Ort-Kontrollen nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten.

Wochenblatt: Wie viele Betriebe in NRW werden jedes Jahr kontrolliert?

Stümper: Die EU schreibt Mindestkontrollsätze vor, die einzuhalten sind. 2015 müssen wir für die Erste Säule, also für Basisprämie, Umverteilungsprämie, Kleinerzeuger, Junglandwirte sowie das Greening, mindestens 5 % der Antragsteller überprüfen. Das entspricht bei einer Zahl von rund 43.000 Antragstellern in NRW etwa 2.200 Betrieben.

Ein Großteil dieser Kontrollen erfolgt jedoch im Rahmen der Fernerkundung, das bedeutet: Prüfung am Bildschirm anhand der aktuellen Satellitenbilder und/oder Luftbildaufnahmen. Bei den ELER-Maßnahmen – sie betreffen die Zweite Säule der EU-Agrar­förderung – müssen wir ebenfalls 5 % aller Antragsteller überprüfen. Für Cross Compliance müssen wir insgesamt 1 % aller Antragsteller kon­trollieren. Die zu kontrollierenden Betriebe wählen wir nach dem Zufallsprinzip und einer Risikoanalyse aus.

Wochenblatt: Wie oft müssen einzelne Landwirte damit rechnen, dass sich der Technische Prüfdienst zu einer Kontrolle anmeldet?

Stümper: Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass ein Betrieb mehrmals im Jahr Besuch vom Prüfer bekommt. Dies kann daran liegen, dass derselbe Betrieb in mehreren Auswahlverfahren der Ersten und Zweiten Säule sowie der Cross-Compliance-Überprüfung enthalten ist. Außerdem können mehrere Kontrollbesuche erforderlich sein, wenn wir nicht alle Auflagen zum selben Zeitpunkt kontrollieren können.

Und bei Verstößen?
Bei Verstößen gegen die Auflagen wird bei Flächenmaßnahmen im Regelfall die beantragte Prämie anteilmäßig gekürzt. Das hängt aber im Wesentlichen von der Art des Verstoßes ab, so Britta Stümper. Bevor es jedoch zu einer entsprechenden Sanktion kommt, erhält der Landwirt im Anhörungs-verfahren die Möglichkeit, sich zu den Feststellungen zu äußern.

Wochenblatt: Muss sich der Prüfer zu jeder Vor-Ort-Prüfung schriftlich oder per Telefon anmelden? Müssen die Bauern auch eine Prüfung am Wochenende akzeptieren?

Stümper: Nach EU-Recht sollen die Kontrollen des Technischen Prüfdienstes grundsätzlich unangekündigt erfolgen. In bestimmten Fällen kann die Vor-Ort-Kontrolle aber auch angekündigt werden, wenn der Prüfzweck nicht gefährdet ist. Die Ankündigungsfrist beträgt bei flächenbezogenen Maßnahmen maximal 14 Tage und bei den tierbezogenen Maßnahmen maximal 48 Stunden. Kontrollbesuche an Wochenenden finden grundsätzlich nicht statt.

Wochenblatt: Die Prüfer sind nicht immer gern gesehene Gäste auf den Betrieben. Was passiert, wenn ein Landwirt die Prüfung boykottiert? Oder wenn er jede angemeldete Vor-Ort-Kontrolle absagt nach dem Motto: In dieser Woche geht es nun wirklich nicht …

Stümper: Wenn der Betriebsinhaber oder ein von ihm benannter Vertreter die Durchführung der Kontrolle unmöglich macht, dann wird der Beihilfeantrag in letzter Konsequenz abgelehnt. Doch so weit sollte es in keinem Einzelfall kommen. Wenn der Betriebs­inhaber die Kontrolle zugelassen hat, können Teile der Kontrolle auch in dessen Abwesenheit durchgeführt werden, wenn dem Betriebsinhaber oder dessen Vertreter die Mitwirkung unmöglich ist. As