Stichtag 15. Mai

Wer in diesem Jahr Prämien bekommen will, muss die Anträge rechtzeitig und vollständig bei der Landwirtschaftskammer NRW einreichen.

Nur eine fristgerechte Abgabe aller Anträge, also auch der Junglandwirteprämie, der Umverteilungsprämie oder der Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung, ist Grundlage für die Auszahlung, ansonsten drohen finanzielle Einbußen.

Fristen unbedingt beachten

Die Antragsfristen für den Sammelantrag mit allen Anlagen, das Flächenverzeichnis sowie für die meisten Auszahlungsanträge im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen enden mit Ablauf des 15. Mai 2015. Dieser wichtige Termin sollte nicht versäumt werden, da später eingehende Anträge prozentual gekürzt und nach dem 9. Juni aufgrund der Fristüberschreitung ganz abgelehnt werden müssen.

Die Teilnahmeerklärung zur Kleinerzeugerregelung sowie der Antrag zur Sommerweidehaltung müssen zwingend bis zum 15. Mai vorliegen, da hier eine spätere Einreichung aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht zulässig ist.

Bei Antragstellung mit dem ELAN-Programm und per Internet muss der unterschriebene Datenbegleitschein bis zum 15. Mai bei der zuständigen Kreisstelle vorliegen – nur dann gilt der Antrag als fristgerecht abgegeben.

Zusammen mit dem Datenbegleitschein sind auch die weiteren Unterlagen in Papierform, zum Beispiel Nachweise, Bestätigungen, und Pachtverträge der Kreisstelle vorzulegen. Nutzen Sie die Möglichkeit, auf dem Datenbegleitschein Ihre Beteiligung am Verfahren der elektronischen Bescheidzustellung zu erklären.

Antragsteller, die Papieranträge angefordert haben, erhalten die entsprechenden Unterlagen vo­raussichtlich bis Ende April. Roger Michalczyk, Landwirtschaftskammer NRW

Was Sie sonst noch beim Antrag beachten sollten, lesen Sie in Wochenblatt-Folge 16/2015 auf Seite 21.