Statistiker zählen Landwirte

Wie die Wiesbadener Behörde mitteilte, erhalten zwischen Februar und April alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ab einer bestimmten Mindestgröße die Zugangsdaten zur Teilnahme an der Erhebung. Befragt werden alle Höfe, die über mindestens 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) verfügten.

Die Daten sollen erstmals per Online-Fragebogen an die Statistischen Ämter der Länder übermittelt werden. Bei allen landwirtschaftlichen Betrieben Angaben zur Rechtsform, zur Bodennutzung und den Tierbeständen sowie zur Gewinnermittlung und der Umsatzbesteuerung erfragt.

Pacht, Arbeit, Umwelt

Insgesamt rund 80 000 Höfe bekämen im Rahmen einer Stichprobenerhebung außerdem zusätzliche Fragen unter anderem zu Pachtverhältnissen und Arbeitskräften sowie zu umwelt- und komaschutzrelevanten Fragestellungen, erläuterte Destatis.

Die Durchführung der alle drei Jahre stattfindenden Erhebung ist gesetzlich angeordnet. Das Bundesamt hebt hervor, dass die Statistischen Ämter bei der Auswertung spezielle Geheimhaltungsverfahren anwenden. Auf diese Weise werde gewährleistet, dass die Angaben geschützt seien. Die gesammelten Daten dürften nur für statistische Zwecke verwendet werden. Die Weitergabe von Informationen an die Finanzverwaltung oder an die Stellen, die Fördermittel bewilligten oder kontrollierten, sei ausgeschlossen. Die ersten, noch vorläufigen Ergebnisse der Agrar­strukturerhebung 2016 kündigte das Bundesamt für Anfang 2017 an. mss