Schmallenberg-Virus: Fälle beim Veterinäramt melden

Missgebildete und nicht lebensfähige Lämmer sind Folge des Schmallenberg-Virus. Bislang sind Fälle auf etwa zehn Betrieben in NRW offiziell bestätigt, doch insgesamt dürften wesentlich mehr Schafbestände betroffen sein.

In vielen Schafherden kommen die Lämmer zudem erst in den kommenden Wochen zur Welt, sodass sich das ganze Ausmaß der Krankheit noch nicht abschätzen lässt. Wie stark eine Schäferei von dem Virus betroffen ist, variiert. Während es Betriebe gibt, auf denen bis zu 25 % der Lämmer tot bzw. mit Missbildungen zur Welt kommen, beschränkt sich das Geschehen in anderen Herden auf ein bis zwei tote Lämmer.

Da es sich um ein neues Virus handelt, sind die entsprechenden Untersuchungsstellen auf die Mithilfe der Rinder- und Schafhalter angewiesen. Nur so ist es möglich, das Ausmaß einer Infektion, wie zum Beispiel Zahl der Missbildungen, Symptome der Muttertiere und Fertilität der infizierten Muttertiere zu erfassen. Zusätzlich ist eine Erfassung der betroffenen Gebiete innerhalb von NRW und Deutschland notwendig.

Missgebildete Lämmer untersuchen lassen

Darum werden betroffene Betriebe gebeten, sich beim zuständigen Veterinäramt zu melden, das die Fälle dokumentiert. Zur weiteren Abklärung, ob Missbildungen oder zentralnervöse Störungen bei neugeborenen Lämmern oder Kälbern auf eine Infektion mit Schmallenberg-Virus zurückzuführen sind, sollten ein bis zwei betroffene Tiere pro Bestand in einem der Veterinäruntersuchungsämter des Landes untersucht werden.

Die Untersuchung weiterer Lämmer oder Kälber ist beim Nachweis der typischen Veränderungen und des Erregers nicht mehr erforderlich, da davon auszugehen ist, dass auch eventuell weitere Missbildungen im Bestand auf das Schmallenbergvirus zurückzuführen sind.

Den Tiergesundheitsdienst informieren

Des Weiteren bittet der Tiergesundheitsdienst um eine Information, wenn in einem Bestand entsprechende Fälle aufgetreten sind. Das ermöglicht dem Tiergesundheitsdienst, sich an diese Betriebe zu wenden, um beispielsweise weiteres Probenmaterial für wissenschaftliche Untersuchungen zu gewinnen. Die Information sollte die Kontaktdaten für Rückfragen enthalten und per E-mail an tiergesundheitsdienst@lwk.nrw.de oder per Fax an (02 28) 703 25 26 geschickt werden.