Razzia im Rheinland

Eine böse Überraschung erlebten die Schweinevermarktung Rheinland w.V. (SVR) und rund 70 ihrer Mitgliedsbetriebe. Am Dienstag dieser Woche durchsuchte die Steuerfahndung die Geschäftsstelle der SVR und Mitgliedsbetriebe.

Eine böse Überraschung erlebten die Schweinevermarktung Rheinland w.V. (SVR) und rund 70 ihrer Mitgliedsbetriebe. Am Dienstag dieser Woche durchsuchte die Steuerfahndung die Geschäftsstelle der SVR, gleichzeitig schwärmten Teams der Steuerfahndung am Dienstag und den Folgetagen auf einen Teil der Mitgliedsbetriebe aus.

Auch wurden Privaträume und Büros der drei Geschäftsführer durchsucht. Insgesamt sollen rund 70 Beamte im Einsatz gewesen sein. Der Vorwurf lautet Umsatzsteuerbetrug.

Ursache ist eine Besonderheit im Umsatzsteuerrecht für landwirtschaftliche Betriebe. Der Viehhandel zahlt 10,7 % Umsatzsteuer für Ferkel, die er von Landwirten kauft, die sich für die Umsatzsteuerpauschalierung entschieden haben. Im Verkauf aber darf der Handel den Mästern nur den gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatz von 7 % in Rechnung stellen.

Die Differenz zwischen gezahlter und vereinnahmter Umsatzsteuer, in diesem Fall 3,7 %, bekommt der Händler aufgrund seiner Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt erstattet. Die pauschalierenden Ferkelerzeuger verbuchen die 10,7 % Umsatzsteuer als Einnahme. Im Gegenzug dürfen sie sich aber nicht die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückfordern – auch nicht die höhere Umsatzsteuer von 19 % für Reparaturen, Dünger, Pflanzenschutzmittel oder Maschinen.

Bisher keine Beanstandungen

Knackpunkt bei der SVR sollen die „Ehen“ zwischen Ferkelerzeugern und Mästern sein, langjährige Lieferbeziehungen, bei denen die Partner oft auch den Transport selbst in die Hand genommen haben. Diese „Ehen“ sind bei den Mitgliedern sehr beliebt, rund 90 % der Ferkel werden so gehandelt. Auch die Tiergesundheit, regionale Wertschöpfung und die Seuchenvorsorge sprechen für diese Partnerschaften.

Das Finanzamt hat die Umsatzsteuerabrechnung bei diesem Ferkelhandel bislang unbeanstandet durchlaufen lassen. Jetzt bezweifelt es jedoch, dass die SVR die Verfügungsgewalt über die Ferkel hatte – eine wesentliche Voraussetzung für die Rechnungsstellung bei Vermittlungsgeschäften.
Ein ähnliches Verfahren läuft seit vergangenem Jahr in Westfalen gegen die ehemalige Viehvermarktungs-GmbH im Raum Minden-Ravensberg-Lippe.

Im Rheinland findet am Montagabend eine Krisensitzung der SVR mit den betroffenen Landwirten statt. sb