Polizei entdeckt verbotene Greifvogelfalle

Bei Albersloh, Kreis Warendorf, hat die Polizei eine Greifvogelfalle sowie weitere Lebendfallen sichergestellt. Gegen den 61-jährigen Pächter des Grundstücks, ein Vorstandsmitglied des Landesjagdverbandes, wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Eine illegale Greifvogelfalle wurde am Dienstag, 18. August, in Sendenhorst-Albersloh im Kreis Warendorf vom "Komitee gegen den Vogelmord" bei der Polizei angezeigt. Als die Polizeibeamten am frühen Abend an der Falle ankamen, trafen sie auf einen 61-jährigen, der Pächter des Grundstücks war. Er hielt einen toten Fasan in der Hand, den er aus der Greifvogelfalle entfernt hatte, so beschreibt der Polizeibericht den Sachverhalt. Auf dem Grundstück fanden die Einsatzkräfte zwei weitere Lebendfallen.

Mitglied im LJV-Vorstand

Die Polizei stellte die Greifvogelfalle sicher und leitete ein Strafverfahren gegen den Pächter ein. Das Pikante: Der 61-jährige verdächtigte Jäger ist Mitglied des Vorstands des Landesjagdverbandes (LJV) Nordrhein-Westfalen.

Wie die Falle – es handelt sich um einen Habichtskorb – mit der Person in Zusammenhang steht, sei noch zu klären, erfuhr das Wochenblatt vom LJV. Weiter äußerte sich der Verband nicht und erklärte, dass er den Stand der Ermittlungen nicht kenne.

Greifvögel sind streng geschützt

Greifvögel gehören zu den durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Tierarten. Wer sie fängt oder tötet, begeht eine Straftat, die mit Geld- aber auch Haftstrafen geahndet werden, heißt es in der Pressemitteilung des "Komitees gegen den Vogelmord". Dessen Präsident Heinz Schwarze forderte den Jagdverband auf, den Albersloher Jäger bis zur Klärung des Falls von den Ämtern freizustellen.

Der LJV wies im Gespräch mit dem Wochenblatt darauf hin, dass er den illegalen Greifvogelfang verurteilt und sich davon distanziert. Bereits im Jahr 2005 hat der LJV gemeinsam mit Tier- und Naturschützern sowie dem Umweltministerium eine Resolution, die "Düsseldorfer Erklärung gegen illegale Greifvogelverfolgung in NRW", unterschrieben. Prö