Patientenverfügung: Was beachten?

In einer Patientenverfügung können Sie den Umfang der ärztlichen Leistungen bestimmen, falls Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Doch wie sollte eine solche Verfügung aussehen?

Viele Menschen verwechseln häufig eine Vorsorgevollmacht mit der Patientenverfügung. In einer Patientenverfügung können Sie für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden sollen. Ihr Bevollmächtigter ist verpflichtet, Ihren in einer Patientenverfügung geäußerten Wünschen gegenüber dem behandelnden Arzt Geltung zu verschaffen.

Es gibt aber nicht „die richtige Patientenverfügung“; wie Sie behandelt werden möchten, bestimmen Sie allein. Damit ein behandelnder Arzt mit Ihrer Patientenverfügung etwas anfangen kann, sollte sie:

  • aktuell sein,
  • konkrete Anweisungen an den Arzt enthalten,
  • Hinweise auf eine bestehende Vorsorgevollmacht geben und
  • in sich nicht widersprüchlich sein.


Eine bestimmte Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie können die Patientenverfügung handschriftlich verfassen: Damit stellen Sie zum einen sicher, dass Sie selbst wissen, was in Ihrer Patientenverfügung steht. Zum anderen bringen Sie damit zum Ausdruck, dass Sie sich inhaltlich mit dem Schriftstück auseinandergesetzt haben.

Sie müssen keine Patientenverfügung errichten. Folgendes sollten Sie jedoch bedenken: Insbesondere Ihren Familienangehörigen nehmen Sie damit die Entscheidung ab, ob an Ihnen weitere medizinische Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wenn Sie zum Beispiel nach einer schweren Operation im Koma liegen und nur noch durch künstliche Beatmung am Leben erhalten werden. Henning Brünjes, WLV