Neues vom Bundesjagdgesetz

In NRW wird derzeit heftig über das geplante Ökologische Jagdgesetz diskutiert. Das Bundesjagdgesetz wird parallel dazu überarbeitet. Jetzt wurden Inhalte aus einem Papier des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung des Bundesjagdgesetzes bekannt. Einige Aspekte könnten die Jagdrechtsnovelle in NRW beeinflussen.
Es handelt sich um einen Referentenentwurf. Dieser ist vorläufig und noch mit weiteren Ministerien abzustimmen bevor er als Entwurf ins Kabinett geht und dann in den Bundestag.

Kein Leistungsnachweis

Geplant ist, einen Schießübungsnachweis für Gesellschaftsjagden einzuführen. Auf Niederwildjagden auf Fasan, Hase und Kaninchen sollen Jäger zukünftig dem Jagdleiter eine schriftliche Bestätigung einer Übungsstätte für jagdliches Schießen mit Schrot vorlegen. Sie darf nicht älter als 12 Monate sein. Für Drückjagden ist ein entsprechender Übungsnachweis für das Kugelschießen notwendig.

Ein Leistungsnachweis mit einer vorgegebenen Trefferzahl ist auf Bundesebene im Gegensatz zum Gesetzentwurf von NRW nicht geplant. Der Bund will mit der Einführung des Übungsnachweises die Schießfertigkeit der Jäger erhöhen und den sicheren Umgang mit der Waffe üben.

Möglichst wenig Blei

Für die Zulassung von Munition wird es neue Kriterien geben, beispielsweise bei der Auftreffenergie von Geschossen. Dies soll auf der Packung von Büchsenmunition vermerkt sein. Angestrebt wird, dass die Munition so wenig wie möglich Blei enthält. Doch ein Bleiverbot für Büchsengeschosse wie es NRW-Umweltminister Johannes Remmel einführen möchte, soll nicht in dem Referentenentwurf der Bundesregierung stehen.

Für den Bund ist wichtig, dass die Büchsenmunition zuverlässig tötet, berichtet die Tageszeitung „Der Patriot“ aus Soest. Hier müsse die technisch verwirklichbare Senkung des Bleieintrags in das Wildfleisch maßgebend sein. Übergangsfristen bei der Muniton sollen bis zum 31. März 2018 eingeräumt werden.

Einheitliche Jägerprüfung

Außerdem ist eine bundeseinheiltiche Jägerprüfung vorgesehen, weil die Ausbildung und Prüfung der Jungjäger von Bundesland zu Bundesland variiert. Es werden Mindeststandards festgelegt bezüglich der Unterrichtsstundenzahl, der Fächer und deren Inhalte. Im Bereich der Schießprüfung ist geplant, dass von fünf Büchsenschüssen drei Treffer und von zehn Flintenschüssen auf Tontauben drei Treffer zu erzielen sind. Es soll den Ländern aber die Möglichkeit eingeräumt werden, weitere Anforderungen an das Bestehen der Prüfung zu knüpfen. Prö