Mit Traumfrau gelockt...

Heiratsvermittler aus Bayern muss Landwirt 1200 € erstatten, weil es die 30-jährige Kindergärtnerin Daniela offensichtlich gar nicht gibt.

Heiratsvermittler oder Agenturen preisen in der Tages- und Fachpresse sowie in Kirchenzeitungen immer wieder heiratswillige Frauen an, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt.

Vor diesen unseriösen und teils betrügerischen Praktiken hatte das Wochenblatt bereits Anfang der 1990er-Jahre gewarnt. Zum Beispiel in der Ausgabe 14/1993 „Das lukrative Geschäft mit den einsamen Herzen“.

Doch es gibt nach wie vor viele Junggesellen auf Bauernhöfen, die oft jahrelang verzweifelt eine Partnerin suchen. Und weiterhin werben die Agenturen in Anzeigen mit Frauen, die das verkörpern, was sich die Bauern wünschen.

Junggeselle aus Bayern

Doch im richtigen Leben die Traumfrau über eine Agentur zu finden, dieser Wunsch geht selten in Erfüllung. Dies musste jetzt auch ein Junggeselle aus Bayern erfahren, der sich von einer in Augsburg ansässigen Partnervermittlung über den Tisch gezogen fühlte.

Er stieß auf eine Annonce in der Zeitung. Darin hieß es: „Daniela, 30 Jahre, Kindergärtnerin vom Land, sucht einen treuen Landwirt“. Der 50-Jährige meldete sich bei der inserierenden Partnervermittlung, die ein Profil von ihm erstellte. Der Heiratswillige wollte seine Herzensdame Daniela, die nach Angaben des Instituts in Landau an der Isar wohnte, unbedingt kennenlernen.

Vertrag unterzeichnet

Der Mann unterschrieb einen Vermittlungsvertrag und zahlte 1200 € an die Agentur. Daraufhin bekam er drei Partnervorschläge, doch Daniela war nicht dabei. Der Landwirt klagte vor dem Amtsgericht Augsburg und wollte sein Geld zurück. Er fühlte sich von der Partnervermittlung getäuscht, da ihm am Telefon nähere Angaben zu der inserierten Dame gemacht worden seien.

Ihm sei es darauf angekommen, gerade diese Daniela zu treffen und nicht irgendwelche anderen Frauen. Das Institut wandte ein, dass es eine Garantie zur Partnervermittlung nicht gebe und dies dem Kläger auch gesagt worden sei. Die vereinbarten Leistungen seien laut Vertrag erbracht worden.

Mutter als Zeugin

Das Amtsgericht verurteilt die Agentur, die 1200 € an den Kläger zurückzuzahlen. Seine Mutter, die als Zeugin vernommen wurde, bestätigte, dass ihr Sohn gerade an der „‚Kindergärtnerin aus Landau/Isar“ großes Interesse hatte. Bei den Telefongesprächen zwischen den Parteien sei nur von dieser Daniela die Rede gewesen. Das habe sie selbst gehört.

Damit stand für das Gericht fest: Der Junggeselle hatte den Vertrag nur abgeschlossen, um die zugesagte Person „Daniela“ kennenzulernen. Die Partnervermittlung wusste, dass ihre Angaben zu der Dame falsch waren. Der Vertrag war daher nichtig (Az. 71 C 2892/15, Urteil ist rechtskräftig). As