Mehr Transparenz für Krisenmaßnahmen



Diese orientieren sich an der Höhe vorangegangener Exporte nach Russland, wie ein Sprecher der Brüsseler Behörde mitteilte. Die neuen Maßnahmen knüpften an das ursprüngliche Programm an. Die Beihilfesätze blieben gleich – einschließlich einer höheren Förderung für Erzeugerorganisationen – und würden für Marktrücknahmen, Grünernten und Nichternten gewährt.

Ferner richte man eine Grundreserve ein, die allen Mitgliedstaaten offenstehe. Der Sprecher betonte, es handle sich um ein neues Programm mit frischem Geld. Allerdings wollte man in der Kommission zunächst keinen Betrag nennen.

Mitte September hatte die Kommission ein Beihilfepaket von 125 Mio. €, das infolge des russischen Importverbots zur Marktstabilisierung geschnürt worden war, auf Eis gelegt, weil die Anträge bereits den Deckel sprengten, wobei die Berechtigung mancher Forderungen in Zweifel gezogen wurde. Beihilfegesuche, die vor dem 9. September eingereicht wurden, sollen ungeachtet des überarbeiteten Programms weiter geprüft werden.

Endgültige Zahlen will die Kommission jedoch erst am 22. Oktober vorlegen. Falls die bestätigten Anfragen dann noch immer die Obergrenze übersteigen, muss ein Verteilungsschlüssel angesetzt werden; das würde bedeuten, niemand bekäme den vollen Betrag ausgezahlt. Deutschland stellte zunächst keine Erstattungsanträge.

Wie aus EU-Kreisen bekannt wurde, wurden bis zum 8. September Ansprüche über mehr als 167 Mio. € eingereicht, darunter mehr als 146 Mio. € aus Polen. Davon stammten Forderungen über gut 108 Mio. € von polnischen Erzeugern, die nicht organisiert waren; solche Anträge gelten als besonders schwer nachprüfbar. AgE