Landtag verabschiedet Verbandsklagerecht im Tierschutz

Jetzt ist es Gesetz. Der NRW-Landtag hat am Mittwoch das bundesweit bislang einmalige Verbandsklage- und Mitwirkungsrecht für Tierschutzvereine beschlossen. Damit werden per Gesetz die Beteiligungs- und Anhörungsrechte von Tierschutzvereinen gestärkt.

Das Gesetz eröffnet Tierschutzvereinen nun die Möglichkeit, bereits im Vorfeld bestimmter Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren Stellung zu nehmen, wenn aus ihrer Sicht die Verletzung von Tierschutzvorschriften im Raume steht. Zum Beispiel können Vereine jetzt Klagen gegen Genehmigungen zum Bau neuer Ställe erheben. Voraussetzung ist allerdings, dass die Vereine eine Anerkennung vom Land haben. NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel betonte, es gehe mit dem neuen Verbandsklagerecht vor allem darum, im Sinne des Tierschutzes eine Überprüfungsmöglichkeit durch die Gerichte dort einzuführen, wo es sie bislang nicht gab.

Ablehnend gegenüber dem Verbandsklagerecht zeigt sich der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV). Der Verband kritisiert, dass Laien beurteilen, was Fachleute bereits für gut befunden haben. Der Landwirt als investierender Bauherr wird unter Generalverdacht gestellt, dem Tierschutz nicht genügend Bedeutung beizumessen. Dabei gibt es in Sachen Tierschutz bereits mehrere Genehmigungs- und Kontrollbehörden, detaillierte Vorschriften, umfangreiche Dokumentationspflichten und darüber hinaus noch das System „QS Qualität und Sicherheit“.