Klausner-Streit geht zum EuGH



Das Landgericht Münster entschied am gestrigen Donnerstag, den schon im Jahr 2007 vom Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium unter Leitung des CDU-Politikers Eckhard Uhlenberg auf sieben Jahre abgeschlossenen Liefervertrag dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen. Die Luxemburger Richter sollen prüfen, ob der Vertrag gegen EU-Beihilferecht verstößt und insofern eine illegale Begünstigung darstellt.

Nach enormen Sturmschäden durch den Orkan „Kyrill“ hatte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung Klausner die jährliche Lieferung von 500.000 Fm Fichtenstammholz zugesagt. Im Jahr 2009 erklärte das Land aber den Rücktritt von diesem Rahmenkaufvertrag.

Nach Klage der Firma stellte das Oberlandesgericht Münster Ende 2012 jedoch fest, dass die Verträge weiter gelten. Daraufhin verklagte Klausner das Land auf Schadenersatz in Höhe von 56 Mio € für die Schließung des Sägewerks Adelebsen und für 2009 nicht geliefertes Holz. Außerdem beanspruchte das Unternehmen die Nachlieferung von Fichtenstammholz für den Zeitraum 2010 bis Februar 2013.

Das Landgericht Münster stellte jetzt nochmals klar, dass der Liefervertrag nach deutschem Recht nicht angreifbar sei. Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel begrüßte die Entscheidung der Richter, den Holzliefervertrag dem EuGH vorzulegen. Das Landgericht habe ausdrücklich bestätigt, dass der Uhlenberg-Vertrag mit der Firma Klausner nach seiner Auffassung eine rechtswidrige Beihilfe enthalte, berichtete der Minister. AgE