Kiebitzbrut schützen, später ackern

Mit Beginn des Frühlings ist der Kiebitz auf der Suche nach Brutplätzen. Statt wie früher auf Grünland, brüten die Vögel inzwischen hauptsächlich auf Ackerflächen. Dabei erstreckt sich das Brutgeschäft auf einen Zeitraum zwischen Ende März und Anfang Mai. In den gleichen Zeitraum fällt die Bodenbearbeitung für zahlreiche Frühjahrsaussaaten, insbe­sondere den Mais.



Inhalt der Maßnahme ist der Verzicht auf jegliche Bodenbearbeitung auf noch nicht eingesäten Maisäckern vom 22. März bis zum 10. Mai. Bis einschließlich 21. März ist eine vorbereitende Bodenbearbeitung erlaubt, ab dem 11. Mai kann die Einsaat vorgenommen werden.

Die Entschädigung für die Teilnahme liegt bei 280 €/ha. Ausschlaggebend für die Teilnahme an der Maßnahme sind ein Brutvorkommen oder balzende Kiebitze.

In Westfalen-Lippe ist in den folgenden Kreisen eine Teilnahme möglich: Borken, Coesfeld, Gütersloh, Minden-Lübbecke, Paderborn, Recklinghausen, Soest, Steinfurt, Unna, Warendorf sowie in den Städten Bielefeld, Hagen, Hamm und Münster. Weitere Informationen geben die Unteren Landschaftsbehörden und die Biologischen Stationen vor Ort.