„Keine Bearbeitung möglich“!?

Hannes Dicke-Wentrup aus Werther ist sauer. Der Ackerbauer hatte vom 15. März an mehrfach versucht, seinen Beihilfeantrag 2016 im Internet abzurufen und zu bearbeiten. Doch trotz DSL-Zugang kam er nicht weiter. Mal kam er gar nicht ins Internet, dann war die Verbindung schlecht, und beim nächsten Mal musste er lange warten, bis Luftbilder und Feldblockkarten hochgeladen waren.

„Das ist doch ein Unding. Die Kammer installiert ein System, das nicht richtig funktioniert, weil auf dem Lande das schnelle Internet fehlt“, behauptet der Ortslandwirt.

"Kein landesweites Problem"

Kammermitarbeiter Burkhard Ulonska (EU-Zahlstelle) schließt hingegen aus, dass es sich um ein landesweites Problem handelt. Bereits 2015 habe man die Anträge im Internet bearbeitet. Im vergangenen Jahr habe die Kammer eine CD mit dem Bearbeitungsprogramm versandt. Die CD werde 2016 nicht mehr benötigt. Ulonska:

„In diesem Jahr gibt es nur noch das elektronische Antragsverfahren ELAN. Papieranträge gibt es nicht mehr. Unsere Landwirte profitieren von ELAN, weil alle Geo-Basisdaten im System eingepflegt sind. Sanktionen wegen Eingabefehlern werden so vermieden.“

Für die Antragstellung benötigt der Landwirt einen Internetzugang und die aktuelle Version eines modernen JavaScript-fähigen Brow­sers. Landwirte können ELAN-NRW über das Internet aufrufen (hier klicken ). In die Anmeldemaske müssen sie ihre ZID-Registriernummer mit ihrer persönlichen Identifizierungs-Nummer (PIN) bei der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) eingeben. Danach öffnen sich die Betriebsdaten aus dem Vorjahr. Ulonska: „Ein normaler Internetanschluss reicht aus, um den Antrag zu bearbeiten.“

Bis zum 17. Mai muss alles vorliegen

In den vergangenen Jahren, sagt Ulonska, wurden Landwirte häufig bestraft, weil ihre beantragte Fläche im Flächen- oder Landschaftselemente-Verzeichnis nicht mit der tatsächlich vorhandenen Fläche übereinstimmte und sich mit Nachbarflächen überschnitt. Diese Gefahr besteht bei ELAN nicht mehr, weil das System bei der Bearbeitung die angrenzenden Flächen der Nachbarn zeigt. Ulonska: „Der Landwirt kann eine Flächendifferenz sofort erkennen.“

Laut Ulonska haben 2015 etwa 50 % aller Landwirte in NRW den Beihilfeantrag am Computer selbst bearbeitet und ihn an die Kreis­stelle gesandt. Daneben mussten sie den unterschriebenen Daten­begleitschein per Post an die Kreisstelle schicken. In diesem Jahr müssen Antrag (elektronisch) und Datenbegleitschein (per Post) spätestens am 17. Mai bei der Kreisstelle vorliegen.

Was ist mit den Landwirten, die ihren Beihilfeantrag nicht per ELAN an die Kammer schicken wollen, weil sie kein leistungsfähiges Internet haben oder diese Form der Antragstellung ablehnen?

  • Wer ein technisches Problem mit dem Computer hat, kann sich an die Hotline der Softwarefirma "data experts" wenden. Sie ist bis zum 17. Mai 2016 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter Tel. (030) 5 47 08-215 erreichbar.
  • Wer sich mit dem ELAN-Verfahren überfordert fühlt oder Fehler vermeiden will, kann den Beihilfeantrag direkt bei der Kreisstelle stellen. Zum Termin müssen Landwirte bestimmte Unterlagen mitbringen und Auskünfte geben, etwa wo die Schläge und die Greening-Flächen liegen und wie die Flächen 2016 genutzt werden.
  • Ein Beratungstermin dauert 60 bis 90 Minuten. Für ihre Dienstleistung berechnet die Kreisstelle im Schnitt 120 bis 200 €.
  • Landwirte sollten möglichst früh einen Termin vereinbaren und nicht "bis auf den letzten Drücker" warten. Denn dann wird es schwierig, noch einen Beratungstermin bei der Kreisstelle zu bekommen.

Neben der Basis- und Greening-Prämie erhalten viele Landwirte auch Geld, weil sie Flächen im Vertragsnaturschutz oder eine Erstaufforstungsprämie beantragt haben. Die Anträge auf Auszahlung der Gelder sollten Sie ebenfalls über ELAN-NRW 2016 bei der Kammer- Kreisstelle stellen. Armin Asbrand