Kastrationspflicht für Katzen möglich



Kreise und kreisfreie Städte können in Zukunft bei Bedarf Gebiete ausweisen, in denen regelmäßig frei laufende Hauskatzen kastriert oder gekennzeichnet werden müssen. Die Tierschutz-Zuständigkeitsverordnung in NRW wurde diesbezüglich geändert.

Zuständigkeiten geklärt

Bislang regelten die Kommunen die Kastrations- oder Kennzeichnungspflicht über eine örtliche Satzung. Aber ganz genau waren die Zuständigkeiten beim Problem mit einer überhöhten Zahl verwilderter Hauskatzen nicht geklärt. Die neue Verordnung stellt eine Erleichterung des Verfahrens dar. Wer seine Katze in den ausgewiesenen Gebieten nicht kastriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Ordnungsgeldern rechnen.

Wie die Einhaltung der Vorschrift kontrolliert wird, bleibt abzuwarten. Derzeit werden noch die Durchführungsverordnung und Empfehlungen erarbeitet, die einen möglichst einheitlichen Vollzug der Vorgaben in NRW sicherstellen, berichtete der Pressesprecher des Umweltministeriums NRW Wilhelm Deitermann in der vergangenen Woche. Dann tritt die Verordnung in Kraft.

Deitermann wies da­rauf hin, dass diese Änderung der Verordnung im mittelbaren Zusammenhang mit der Novelle des Landesjagdgesetzes NRW steht. Bislang war es Jägern erlaubt, verwilderte Hauskatzen unter bestimmten Voraussetzungen zu töten. Das soll in Zukunft verboten sein. Das Ministerium schaffe mit der Verordnung eine Möglichkeit, die „Katzenproblematik“ anders anzugehen, so Deitermann.

Eine überhöhte Zahl verwilderter Hauskatzen kommt nicht nur in manchen städtischen Gebieten vor, sondern auch auf dem Land. Beispielsweise plant aktuell die Stadt Ennigerloh im Kreis Warendorf die Einführung einer Kastrationspflicht, berichtete die Tageszeitung „Die Glocke“.

Vorbild Paderborn

Die Stadt Paderborn hat als eine der ersten Kommunen im Jahr 2008 eine Verordnung zur Kastration für „Freigängerkatzen“ erlassen. Sie schreibt Katzenhaltern rechtsverbindlich vor, dass geschlechtsreife Katzen kastriert werden müssen. Etwa ein Viertel der fast 400 Kommunen in NRW sind nach Angaben des Landesamtes für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (LANUV) ähnlich verfahren.

Wer Katzen züchten möchte und in einer Kommune mit Kastrationspflicht wohnt, kann eine Ausnahmegenehmigung erwirken. Prö


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