Handel: Milchfonds ist "nicht erlaubt"

Der Lebensmitteleinzelhandel wehrt sich gegen Forderungen nach einem Solidarbeitrag zugunsten der Milcherzeuger.

Der Lebensmitteleinzelhandel wehrt sich gegen Forderungen nach einem „Solidarbeitrag“ zugunsten der Milcherzeuger.

Viele der aktuellen Forderungen nach einem Milchfonds oder Ähnlichem seien allein schon kartellrechtlich nicht erlaubt, erklärten der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband des deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) im Vorfeld des heutigen „Milchgipfels“ im Bundeslandwirtschaftsministerium.„Aktuelle Vorschläge für einen Milchfonds sind juristisch gar nicht zulässig“, so HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. Die Unternehmen dürften untereinander keine Preisabsprachen treffen.

Zudem bezweifelt der Handel die Wirkung eines „Solidaraufschlages“ auf die Milch. Begründet wird dies mit dem Hinweis, dass nur etwa 10 % der Milch in Deutschland zu Trinkmilch verarbeitet würden. Der Rest erreiche die Verbraucher in Form von Butter, Quark, Käse oder Milchpulver.

"Der Verbraucher entscheidet"

BVLH-Präsident Friedhelm Dornseifer misst den Verbrauchern eine entscheidende Rolle bei. Bereits jetzt habe der Kunde die Wahl, durch das eigene Einkaufsverhalten seinen Beitrag zu leisten. Der Lebensmittelhandel halte in allen Bereichen des Molkereisortiments preislich und qualitativ ein breites Angebot vor. Allein bei Milch könnten die Kunden Produkte aus mehr als einem halben Dutzend Preissegmenten wählen. Dazu zählten auch Premium-, Bio- und Regionalmarken, die im Schnitt doppelt so teuer angeboten würden wie Preiseinstiegsmarken. AgE