Fördermöglichkeiten in NRW

In den Bereichen "Marktstrukturverbesserung" und "Absatz land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse" bietet das Land NRW Landwirten Fördermöglichkeiten.

Zu den förderfähigen Projekten im Rahmen der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Marktstrukturverbesserung" zählen beispielsweise:

  • Gründung von Zusammenschlüssen (Erzeuger)

  • Investitionen für die Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung sowie Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

  • Vermarktungskonzeptionen für Qualitätsprodukte

  • die Zusammenarbeit zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft.


Mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse“ unterstützt das Land unter anderem Marketingaktivitäten wie Marktanalysen, die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Publikationen sowie Veranstaltungen zur Öffentlichkeitsarbeit, um den Absatz der heimischen Qualitätsprodukte zu fördern.

Wer ist förderfähig?

Förderung beantragen können im Rahmen der Marktstrukturverbesserung zum einen Zusammenschlüsse von Erzeugern und zum anderen Unternehmen der Be- und Verarbeitung und/oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Absatzförderung können beantragen: Zusammenschlüsse von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte, Unternehmen der Be- und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Verbände und Organisationen der Ernährungswirtschaft, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie überregionale Vereine, die den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus NRW fördern.

Weitere Informationen zu beiden Programmen sind beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW erhältlich.

www.lanuv.nrw.de