Entscheidung erst im Herbst

Wie der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Matthias Miersch, vergangene Woche gegenüber den Medien erklärte, gab es innerhalb der Regierungskoalition in Bezug auf die Fracking-­Regulierung noch erhebliche Unstimmigkeiten in grundsätzlichen Fragen.

Den Medien zufolge kam der Widerstand gegen die Verabschiedung des Gesetzes vorrangig aus der SPD. Kritisiert wurde vor allem die geplante Einsetzung einer Expertenkommission anstelle des Bundestages bei Entscheidungen über kommerzielle Fracking-­Projekte.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Fracking-Technologie künftig nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt werden dürfen. Voraussetzung soll zudem sein, dass die Risiken beherrschbar und verantwortbar sind und der Einsatz in einem transparenten Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt wurde.

In Schiefer-, Ton- und Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein oberhalb von 3000 m Tiefe sollen Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken zulässig sein, wenn die eingesetzten Flüssigkeiten nicht wassergefährdend sind. Absolut ausgeschlossen werden soll Fracking in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten, in Einzugsgebieten von natürlichen Seen und Talsperren sowie in Gebieten zur Trinkwassergewinnung. AgE