„Entschädigungsrechtliche Schief­lage“

Beim Berliner Forum am Mittwoch vergangener Woche kritisierte die Vizepräsidentin der Europa­universität Viadrina in Frankfurt (Oder), Prof. Ines Härtel, eine „entschädigungsrechtliche Schief­lage“ zulasten der unmittelbar vom Netzausbau betroffenen Land- und Forstwirte. Die Agrarrechtlerin sprach sich für einen neuen sektorspezifischen Entschädigungsmaßstab aus und nannte eine Grundentschädigung mit einer jährlichen angemessenen Vergütung als eine mögliche Variante.

Auch DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken forderte eine wiederkehrende angemessene Vergütung für die Mitbenutzung der Grundstücke. „Wer fremden Grund und Boden nutzt und damit Erträge erwirtschaftet, muss auch diejenigen daran teilhaben lassen, die diese Möglichkeit mit ihrem Eigentum eröffnen und zulassen müssen“, betonte Krüsken. Er bezeichnete eine Neujustierung der Entschädigungssätze als eine wichtige Vo­raussetzung, um die erforderliche Akzeptanz für den Netzausbau bei den Betroffenen sicherzustellen.

Entscheidungen dazu müssten noch in dieser Legislaturperiode getroffen werden. Der Generalsekretär bekräftigte zudem die Forderung, beim Netzausbau auf naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen zu verzichten. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums sind die Verhandlungen mit den Ländern über eine Bundeskompensationsverordnung gescheitert. AgE