Emsbüren: Naturschutzgebiet geplant

Emsbürener Bauern haben ein Problem: Ein 1.200 ha großes FFH-Gebiet entlang der Ems soll in ein Naturschutzgebiet umgewandelt werden. So zumindest plant es die emsländische Kreisbehörde.

Mit der Maßnahme will die Behörde geltendes EU-Recht anwenden, wonach ausgewiesene FFH-Gebiete bis zum Jahr 2018 in nationale Schutzgebiete umzuwandeln sind. Doch es muss nicht zwangsläufig ein Naturschutzgebiet sein, das ausgewiesen wird. Nach geltendem Recht kommt dafür auch ein Landschaftsschutzgebiet infrage – mit deutlich geringeren Auflagen.

Futter geht verloren

Von dem Vorhaben haben die betroffenen Landwirte lediglich aus der Tageszeitung erfahren. Einige Betriebe befinden sich in direkter Emslage. „Es gibt sogar Höfe, die 50 % der Flächen in diesem Gebiet liegen haben“, sagt Hermann Hermeling, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisvereins Lingen. Milchviehhalter befürchten, dass das Grünland aufgrund der Bewirtschaftungsauflagen in einem Naturschutzgebiet gewisse Standards an Energie und Eiweiß nicht mehr gewährleisten kann. Düngungs- und Umbruchverbot sowie die Förderung des Artenreichtums stehen einem hohen Futterwert entgegen.

Problematisch dürfte sich dann auch die laufende Pflege der Entwässerungsanlagen gestalten. Strenge Bauauflagen bis hin zum Bauverbot sehen vor allem die zahlreichen jungen Betriebsnachfolger in dieser Region auf sich zukommen. Hermeling befürchtet, dass selbst eine Reduzierung der Emissionswerte um 70 bis 80 % durch eine Abluftreinigung dann für die Erteilung einer Baugenehmigung nicht ausreicht.

Alternative vorhanden

Etwa ein Drittel des betroffenen Gebietes besteht aus Wald. Sollte dieser zu einem Naturschutzgebiet erklärt werden, dürfen nur noch bestimmte Pflanzenarten gesetzt werden. Auch müssen sogenannte Habitatbäume erhalten bleiben, zusätzlich gelten bestimmte Nutzungszeiträume. Das Forstamt stellt die Rechtmäßigkeit des derzeitigen Beteiligungsverfahrens infrage. Wesentliche Unterlagen und Karten würden den Eigentümern vorenthalten.

Ein vom Landvolk in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass unter anderem aufgrund des nicht einheitlichen Ökoraumes eine Umwandlung in ein Landschaftsschutzgebiet gerechtfertigt ist. Für diese niederschwelligere Verordnung plädieren auch die Landwirte. Die Gemeinden Salzbergen und Ems­büren haben sich ebenfalls dafür ausgesprochen. Im Februar erörtert sie der Kreistag. bw