Edeka-Tengelmann: Scheitert die Fusion?

Das geht aus der vorläufigen Einschätzung der Bonner Wettbewerbsbehörde im Rahmen des laufenden Fusionskontrollverfahrens hervor.

„Das Vorhaben würde nach den bisherigen Ermittlungen des Bundeskartellamts zu einer Verdichtung der ohnehin stark konzentrierten Marktstrukturen insbesondere in Berlin, München und einzelnen größeren Städten in Nordrhein-Westfalen führen“, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt vergangene Woche in Bonn. Auch bei der Beschaffung insbesondere von Markenartikeln würde seinen Ausführungen zufolge der Vorsprung der Spitzengruppe – bestehend aus Edeka, Rewe und der Schwarz-­Gruppe mit Kaufland und Lidl – gegenüber ihren Wettbewerbern weiter zunehmen, da den Herstellern eine der verbleibenden Absatzalternativen außerhalb dieser Gruppe wegbreche

Eine Stellungnahme bis Donnerstag

Edeka und Tengelmann sowie die zum Verfahren beigeladenen Unternehmen und Verbände haben bis zum Donnerstag dieser Woche (26. Februar 2015) Gelegenheit, zu dem vorgelegten Entscheidungsentwurf der Behörde Stellung zu nehmen. Ob eine Zusagenlösung im vorliegenden Fall möglich wäre, kann laut Wettbewerbsbehörde derzeit nicht beurteilt werden.

Es liege "in der Entscheidungssphäre der Zusammenschlussbeteiligten", hierüber in Gespräche mit dem Bundeskartellamt zu treten, hieß es in Bonn. Die Frist für eine abschließende Entscheidung läuft nach aktuellem Stand am 6. März 2015 aus. Die Parteien haben aber die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. AgE