Direktzahlungen: EU-Kommission will Übergangsregelungen

Landwirte müssen frühestens 2015 ökologische Vorrangflächen abstellen. Diese seit einiger Zeit erwartete Entwicklung ist jetzt offiziell. Die Europäische Kommission nahm vergangene Woche einen Entwurf für Übergangsbestimmungen im kommenden Jahr an.

Weil die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik bis nächstes Jahr zwar beschlossen, aber von der nationalen Verwaltung noch nicht im Einzelnen umgesetzt sein dürfte, schlägt die Kommission vor, für 2014 das meiste beim Alten zu belassen. Das Greening, wie auch immer es am Ende ausfällt, würde also noch nicht eingeführt.

Maßgeblich für die Berechnung der Direktzahlungen wäre auch im nächsten Jahr noch die Cross Compliance. Allerdings dürfte für deutsche Landwirte insgesamt etwas weniger Geld zur Verfügung stehen, weil die von den EU-Staats- und Regierungschefs im Februar beschlossene Umverteilung zugunsten der schwächeren Mitgliedstaaten bereits einsetzen würde. Insgesamt sieht die Kommission für Deutschland im Jahr 2014 Direktbeihilfen in Höhe von 5,178 Mrd. € vor. Dies sind 2,8 % weniger als im Vorjahr; für Frankreich verringert sich deren Summe um 3,4 % auf 7,58 Mrd €.

Bestehende Regeln, neue Mittel

Die laufenden Programme der ländlichen Entwicklung könnten mit Mitteln aus dem neuen Haushalt weitergeführt werden; dies schließt nach Informationen von Kommissionsexperten den Abschluss neuer Zahlungsverpflichtungen ein. EU-Vorgaben zur Modulation gibt es nicht mehr. Stattdessen steht den Mitgliedstaaten die Möglichkeit offen, sich für die Verschiebung von bis zu 15 % der Mittel von Direktzahlungen in die ländliche Entwicklung oder umgekehrt zu entscheiden.

Mitgliedstaaten wie Frankreich, die einen Teil ihrer Direktbeihilfen für bestimmte Erzeugergruppen vormerken, können dies auch 2014 tun. Außerdem enthalten die Vorschläge neue Übergangsbestimmungen für Kroatien, das zum 1. Juli der EU beitritt. EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Cioloş nannte das Motto für die Direktzahlungen im Jahr 2014 „Bestehende Regeln, neue Haushaltsmittel“. Es sei wichtig, den Zahlstellen ausreichend Zeit zu geben, um eine ordnungsgemäße Verwaltung der EU-Mittel gewähren zu können.

Die Landwirte sollten sich über die neuen Regeln im Klaren sein „und nicht in etwas Neues hineingedrängt werden, bevor alles steht“. In der Kommission erwartet man die Verabschiedung der Vorschläge durch den Rat und das Europaparlament nicht vor dem Ende der Verhandlungen um den EU-Finanzrahmen 2014 bis 2020, also voraussichtlich erst im Herbst. AgE