Direktzahlungen: Das machen die Niederlande



Die niederländischen Gesetzestexte zur Ausgestaltung der EU-Vorgaben werden nach Angaben des Haager Wirtschaftsministeriums für den Herbst 2014 erwartet. Der EU-Kommission sind die Pläne bis zum 1. August vorzulegen.

Kooperation erwünscht

Zur Ausgestaltung der ökologischen Vorrangflächen, die nach den Beschlüssen der EU-Kommission 5 % der gesamten Areale der Landwirte einnehmen müssen, erläuterte die für Landwirtschaft zuständige Staatssekretärin Sharon Dijksma, dass hier beispielsweise Holzwälle, Teiche und Hecken angerechnet werden könnten, wobei solche Elemente auch an die förderfähigen Flächen grenzen könnten.

Die Finanzen
Die Haager Regierung verfügt im laufenden Kalenderjahr zur Finanzierung der Direktzahlungen über EU-Mittel von 793 Mio. € und 2015 über 781 Mio. €. Bis 2019 wird der betreffende Jahresetat um 8 % auf 732 Mio. € sinken. Für das Programm der Ländlichen Entwicklung stehen den Niederlanden im Zeitraum 2014 bis 2020 insgesamt 607 Mio. € aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung; das entspricht ungefähr 87 Mio. € pro Jahr.

Darüber hinaus erwägt die Staatssekretärin, die Agrarbranche bei der Entwicklung betriebsspezifischer Nachhaltigkeitszertifikaten zu unterstützen. Bei zusammenhängenden ökologischen Vorrangflächen sollen den Landwirten Kooperationsmöglichkeiten offenstehen: Innerhalb einer­ Gruppe kooperierender Landwirte könnten dann einzelbetriebliche Verpflichtungen „bis zur Hälfte“ auf andere Gruppenmitglieder übertragen werden.

Alles entkoppelt

Mit Blick auf die noch unterschiedlich hohen Flächenprämien für die niederländischen Landwirte unterstützt die Staatssekretärin eine allmähliche und möglichst lineare Angleichung der Beihilfen bis zum Jahr 2019. Als Ausgangspunkt werde das diesjährige Niveau der Direktzahlungen herangezogen. Ab 2019 könnte in den Niederlanden ein System mit einer für alle Betriebe einheitlichen Basisflächenprämie von voraussichtlich 270 €/ha greifen, ergänzt durch eine Greeningprämie von 120 €/ha, so Dijksma.

Im Zuge dieser angestrebten internen Konvergenz müssten vor allem die Kälbermäster und die Stärkekartoffelanbauer per Saldo mit einer Abschmelzung ihrer Prämienzahlungen rechnen. Auf gekoppelte Direktzahlungen solle weiterhin verzichtet werden, stellte die Staatssekretärin klar.

Bei der Vergabe von Direktzahlungen solle weiterhin eine Untergrenze von 500 € je Betrieb gelten, um Kleinst- und Hobbybetriebe auszuschließen und somit einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, erklärte die Staatssekretärin. Direktzahlungen von mehr als 150.000 € an einen Betrieb würden weiterhin um 5 % gekürzt. AgE