Die Hofabgabeklausel wird neu geregelt

Die Koalitionsfraktionen haben sich offenbar auf Grundzüge für eine Neugestaltung der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) verständigt. Beide Seiten seien sich weitgehend einig, hieß es nach einem Fachgespräch unter Leitung vom Vizepräsidenten des Bundessozialgerichts (BSG), Prof. Rainer Schlegel, in Berlin.

Auf der Grundlage von Eckwerten wollen Union und SPD noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Hofabgabe präsentieren. Vorgesehen ist eine Erhöhung der zulässigen Rückbehaltsfläche von derzeit 25 % auf annähernd 100 % der Mindestgröße. Bei Weiterbewirtschaftung des Betriebes über die Regelaltersgrenze hinaus sollen dann entstehende Rentensprüche erhalten bleiben. Analog zur Flexi-Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung soll pro Monat ein Zuschlag von 0,5 % gewährt werden, der bei späterem Renteneintritt wirksam wird.

Erleichtert werden soll die Einbringung des Betriebes in ein Gemeinschaftsunternehmen. Künftig soll die Abgabevoraussetzung auch dann erfüllt sein, wenn ein Landwirt seinen Betrieb erstmals in eine neue oder bereits bestehende GbR oder eine juristische Person einbringt und er nicht aus dem Unternehmen ausscheidet. Er soll lediglich von der Geschäftsführung oder der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen sein.

Abgabe unter Eheleuten?

Folgenreiche Änderungen sind schließlich bei der Abgabe des Betriebes unter Eheleuten geplant: Gestrichen werden soll die bisherige Begrenzung, nach der der abgebende Landwirt nur so lange Altersrente erhält, bis der übernehmende Ehegatte die Regelaltersgrenze erreicht. Zudem soll künftig das Hofabgabekriterium auch bereits bei teilweiser Erwerbsminderung erfüllt sein. AgE