Der Bund entlastet Schlachtbetriebe

Die Bundesregierung will kleine Schlachtbetriebe im Hygienebereich entlasten und so die regionale Erzeugung und Vermarktung stärken.

Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilt, wird das nationale Verbot, Fleisch in Schlachträumen zu zerlegen und zu verarbeiten, für kleine und mittlere Betriebe aufgehoben. Die Neuregelung betrifft den Ressortangaben zufolge etwa 5 % der deutschlandweit rund 5 000 Schlachtbetriebe – also umgerechnet rund 250 Schlachtbetriebe.

Im März 2016 soll die Neuregelung in Kraft tretem. Sie wird im Zuge der Anpassung der Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts durchgeführt.

"Stärkung der regionalen Lebensmittelproduktion"

„Mit der Aufhebung des Verbots entlasten wir kleine und mittlere Schlachtbetriebe und stärken auf diese Weise die regionale Lebensmittelproduktion“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. Immer mehr Verbraucher legten beim Lebensmitteleinkauf Wert darauf, Betriebe und Landwirtschaft in ihrer Nähe zu unterstützen und regionale Arbeitsplätze zu sichern. Mit der Besserstellung kleiner Handwerksbetriebe schaffe die Regierung die Grundlage für eine noch bessere Versorgung mit regionalen Produkten.

Die wird nach Darstellung Schmidts auch durch das im Januar 2014 vom Bundeslandwirtschaftsministerium eingeführte „Regionalfenster“ gefördert, da hierdurch eine „klare, zuverlässige und transparente Kennzeichnung regionaler Produkte“ möglich geworden ist. AgE