Bodenmarkt: Schärfere Regeln geplant

Bund und Länder sehen politischen Handlungsbedarf bezüglich des Bodenmarktes. In ihrem Abschlussbericht für die anstehende Agrarministerkonferenz in Bad Homburg führt die Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ eine Vielzahl von Instrumenten an. Insbesondere die Länder müssen nunmehr entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen wollen.

Eine Reihe von Regulierungsmöglichkeiten zeigt die Arbeitsgruppe im Bodenrecht auf. So wird der Vorschlag aufgegriffen, die Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit landwirtschaftlichem Grundbesitz einer Genehmigungspflicht zu unterziehen. Die bestehende Preismissbrauchsregelung im Grundstückverkehrsgesetz soll den Fachleuten zufolge auch dann zur Anwendung kommen, wenn eine Fläche durch einen Landwirt erworben wird. Sie sei daher als eigenständiger Versagensgrund auszuweisen.

Ausgeweitet werden sollte laut Arbeitsgruppe das Vorkaufsrecht für Siedlungsunternehmen. Zum einen gehe es um ein gesondertes Vorkaufsrecht für den Fall, dass kein Landwirt für den Erwerb bereitstehe. Zum andern solle sich das Vorkaufsrecht auch auf solche Kaufverträge beziehen, die neben landwirtschaftlichen auch forstwirtschaftliche Fläche erfassten

Ungleichbehandlung beim Flächenerwerb?

Die Fachleute sprechen sich dafür aus, eine hohe Eigentumskonzentration als eigenen Versagensgrund im Grundstückverkehrsgesetz einzuführen. Ziel ist es, bedenklichen Entwicklungen auf regionaler Ebene entgegenzuwirken.

Nicht gerechtfertigt ist nach Auffassung der Arbeitsgruppe eine Ungleichbehandlung von Personengesellschaften und juristischen Personen beim Flächenerwerb. Anders als Personengesellschaften würden juristische Personen als privilegiert angesehen, auch wenn kein Gesellschafter Landwirt sei. Empfohlen wird die Zusammenfassung von Grundstückverkehrs-, Landpachtverkehrs- und Reichssiedlungsgesetz. AgE