Bußgeld für Radfahrer

Wer mit dem Drahtesel unterwegs ist und gegen die Verkehrsregeln verstößt, muss Strafe zahlen. Der neue Bußgeldkatalog verrät, wie viel. In der Regel werden zwischen 5 und 35 € fällig. Der Radler kann auch Punkte kassieren.

Der neue Bußgeldkatalog legt fest, wie hoch die Geldstrafen für welches Vergehen sind. In der Regel werden Zahlungen zwischen 5 und 35 € fällig. Deutlich darüber liegen Rotlichtverstöße und Fälle, in denen andere gefährdet werden. Ab 60 € Bußgeld gibt es einen Eintrag ins Zentralregister und mindestens einen Punkt in Flensburg.

Klingel, Bremsen, Beluchtung

Ohne Klingel am Rad: 15 €,
defekte Bremsen: 10 €,
Strahler fehlen: 10 €,
Beleuchtung ist nicht vorhanden oder fehlt: 20 €. Das gilt auch für Räder mit Stecklichtern.
Freihändig fahren: 5 €,
sich an jemanden oder an ein fahrendes Gefährt hängen: 5 €,
während der Fahrt das Handy nutzen oder telefonieren: 25 €,
zu laut Musik hören: 10 €.

Abbiegen und Straßenbenutzung

Wer abbiegt, muss das rechtzeitig und deutlich ankündigen. Ansonsten werden 10 € kassiert.
Es kostet Sie 5 €, wenn ein Kind, das älter ist als 7 Jahre, ohne Sicherheitssitz auf dem Gepäckträger oder der Stange mitfährt.
Auf dem Radweg in entgegengesetzter Richtung fahren: 20 €,
Rechtsfahrgebot ignorieren: 15 €,
einen ausgewiesenen Radweg nicht benutzen: 20 €.


Vorschriftzeichen und Einbahnstraßen

Fahren im Fußgängerbereich 20 €,
Fahren in der Einbahnstraße oder im Kreisel: 20 €.
Missachten Sie die Schilder „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ und „Verbot für Radfahrer“, sind es 15 € Strafe, die Sie zahlen müssen.

Hier gibt es Punkte in Flensburg

Rote Ampel überfahren: 60 €. Jeder Rotlichtverstoß führt zu einem Punkt im Verkehrsregister.
Sind auf dem Konto in der Verkehssünderkartei acht Punkte voll, wird der Führerschein entzogen und der Betroffene muss zur MPU, der medizinisch-psychologischen Untersuchung.
Gleich zwei Punkte werden fällig, wenn der Radler einen halb- oder ganz geschlossenen Bahnübergang passiert. Dazu kommt eine Geldstrafe von 350 €.

Nach der Feier ohne Rad

Bei Trunkenheit auf dem Drahtesel versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. Ab 0,3 Promille kann es heißen: Führerscheinentzug verbunden mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe und Eintrag ins Zentralregister. Das ist der Fall, sobald der Radfahrer deutlich unsicher auf dem Draht­esel unterwegs ist und andere gefährdet. Wer zu tief ins Glas geguckt hat und mit 1,6 Promille und mehr angehalten wird, für den wird es auf jeden Fall so kommen: Entzug der Fahrerlaubnis, MPU, Geld- oder Freiheitsstrafe und Eintrag ins Zentralregister. rk