Bußgeld für Radfahrer
Wer mit dem Drahtesel unterwegs ist und gegen die Verkehrsregeln verstößt, muss Strafe zahlen. Der neue Bußgeldkatalog verrät, wie viel. In der Regel werden zwischen 5 und 35 € fällig. Der Radler kann auch Punkte kassieren.
Der neue Bußgeldkatalog legt fest, wie hoch die Geldstrafen für welches Vergehen sind. In der Regel werden Zahlungen zwischen 5 und 35 € fällig. Deutlich darüber liegen Rotlichtverstöße und Fälle, in denen andere gefährdet werden. Ab 60 € Bußgeld gibt es einen Eintrag ins Zentralregister und mindestens einen Punkt in Flensburg.
Klingel, Bremsen, Beluchtung
Ohne Klingel am Rad: 15 €,
defekte Bremsen: 10 €,
Strahler fehlen: 10 €,
Beleuchtung ist nicht vorhanden oder fehlt: 20 €. Das gilt auch für Räder mit Stecklichtern.
Freihändig fahren: 5 €,
sich an jemanden oder an ein fahrendes Gefährt hängen: 5 €,
während der Fahrt das Handy nutzen oder telefonieren: 25 €,
zu laut Musik hören: 10 €.
Abbiegen und Straßenbenutzung
Wer abbiegt, muss das rechtzeitig und deutlich ankündigen. Ansonsten werden 10 € kassiert.
Es kostet Sie 5 €, wenn ein Kind, das älter ist als 7 Jahre, ohne Sicherheitssitz auf dem Gepäckträger oder der Stange mitfährt.
Auf dem Radweg in entgegengesetzter Richtung fahren: 20 €,
Rechtsfahrgebot ignorieren: 15 €,
einen ausgewiesenen Radweg nicht benutzen: 20 €.
Vorschriftzeichen und Einbahnstraßen
Fahren im Fußgängerbereich 20 €,
Fahren in der Einbahnstraße oder im Kreisel: 20 €.
Missachten Sie die Schilder „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ und „Verbot für Radfahrer“, sind es 15 € Strafe, die Sie zahlen müssen.
Hier gibt es Punkte in Flensburg
Rote Ampel überfahren: 60 €. Jeder Rotlichtverstoß führt zu einem Punkt im Verkehrsregister.
Sind auf dem Konto in der Verkehssünderkartei acht Punkte voll, wird der Führerschein entzogen und der Betroffene muss zur MPU, der medizinisch-psychologischen Untersuchung.
Gleich zwei Punkte werden fällig, wenn der Radler einen halb- oder ganz geschlossenen Bahnübergang passiert. Dazu kommt eine Geldstrafe von 350 €.
Nach der Feier ohne Rad
Bei Trunkenheit auf dem Drahtesel versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. Ab 0,3 Promille kann es heißen: Führerscheinentzug verbunden mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe und Eintrag ins Zentralregister. Das ist der Fall, sobald der Radfahrer deutlich unsicher auf dem Drahtesel unterwegs ist und andere gefährdet. Wer zu tief ins Glas geguckt hat und mit 1,6 Promille und mehr angehalten wird, für den wird es auf jeden Fall so kommen: Entzug der Fahrerlaubnis, MPU, Geld- oder Freiheitsstrafe und Eintrag ins Zentralregister. rk