Jägerprüfung im Nachbarkreis?

Leserfrage: Kann man auch den Jagdkurs und die Jägerprüfung im benachbarten Kreis absolvieren?

Wochenblatt-Leser Michael G. in H. fragt: Unsere 16-jährige Tochter möchte den Jugend­jagdschein machen. Wir wohnen an der Grenze von zwei Kreisen. Der Jagdkurs der Kreis­jäger­schaft des Nachbarkreises ist viel näher an unserem Wohnort als der unseres Kreises. Dorthin könnte sie mit dem Fahrrad fahren. Kann unsere Tochter im Nachbarkreis die Jägerprüfung ablegen?

Hans-Jürgen Thies, Rechtsanwalt, nimmt Stellung: In NRW gilt für die Jägerprüfung das Wohnsitzprinzip. Die Jägerprüfung ist bei derjenigen Unteren Jagdbehörde...